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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 3 N 169.12   

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https://dejure.org/2013,29981
OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 3 N 169.12 (https://dejure.org/2013,29981)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.10.2013 - 3 N 169.12 (https://dejure.org/2013,29981)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 3 N 169.12 (https://dejure.org/2013,29981)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 3 N 169.12
    Zwar hat der Beklagte im Zulassungsverfahren mitgeteilt, dass ein Befristungszeitraum von drei Jahren verhältnismäßig sei (vgl. zu einer von dem Beklagten im Revisionsverfahren nachträglich vorgenommenen Befristung der Wirkungen der Ausweisung: BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 6, 39 ff.) und erhielt der Kläger insoweit Gelegenheit zur Stellungnahme.

    Insbesondere dürfte die dem Kläger nach Aktenlage erteilte Duldung nicht zu berücksichtigen sein (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 a.a.O., juris Rn. 42).

    Jedoch ist die nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 42; Urteil vom 30. Juli 2013 a.a.O., juris Rn. 42 f) vorzunehmende Bestimmung der Frist derart komplex, dass die Richtigkeit der Drei-Jahres-Frist nicht ohne Weiteres auf der Hand liegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 3 N 169.12
    Der Zulassungsantrag hat jedoch Erfolg, soweit der Kläger gestützt auf § 124 Abs. 2 Nr. 1 und (sinngemäß) Nr. 4 rügt, dass die Ausweisung entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 -, juris Rn. 30 ff.) nicht bereits mit ihrem Erlass befristet wurde und das Verwaltungsgericht dies nicht beanstandet hat.

    Jedoch ist die nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 42; Urteil vom 30. Juli 2013 a.a.O., juris Rn. 42 f) vorzunehmende Bestimmung der Frist derart komplex, dass die Richtigkeit der Drei-Jahres-Frist nicht ohne Weiteres auf der Hand liegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 3 N 169.12
    Jedoch ist die nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 42; Urteil vom 30. Juli 2013 a.a.O., juris Rn. 42 f) vorzunehmende Bestimmung der Frist derart komplex, dass die Richtigkeit der Drei-Jahres-Frist nicht ohne Weiteres auf der Hand liegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 3 N 169.12
    Ernstliche Richtigkeitszweifel setzen nicht voraus, dass der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg, sondern es reicht aus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 3 N 169.12
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist auch nicht im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig (s. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004 S. 542).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 3 N 169.12
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass Ausweisungsgründe im Hinblick auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes einem Ausländer nur dann und so lange entgegengehalten werden dürfen, als sie noch "aktuell" und nicht "verbraucht" sind, bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent "verzichtet" hat (BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, juris Rn. 21 m.w.n.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Bei der notwendigen Bewertung neuer, nachfolgender Aktivitäten kann weiterhin auf das gesamte Verhalten des Ausländers zurückgegriffen werden (Discher, a.a.O., Rn. 391; BVerfG, Beschluss vom 19.08.1983 - 2 BvR 1284/83 -, NVwZ 1983, 667; OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 24.10.2013 - OVG 3 N 169.12 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 -, juris).
  • VG Potsdam, 05.12.2018 - 8 K 4598/16

    Erteilung eines Aufenthaltstitels; Bestehen eines aktuellen Ausweisungsinteresses

    Ein solcher Verbrauch des Ausweisungsinteresses ist in Anwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes dann gegeben, wenn die Ausländerbehörde in voller Kenntnis vom Vorliegen des Ausweisungsinteresses den weiteren Aufenthalt des Ausländers im Wege der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht, ohne sich die spätere Geltendmachung des Ausweisungsinteresses vorzubehalten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - OVG 3 N 169.12 -, juris, Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 13. November 2007 - 17 E 1415/06 -, juris, Rn. 6; OVG Berlin, Beschluss vom 13. Juli 2004 - OVG 8 N 150.03 -, juris, Rn. 10).
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